Beratung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz ist ein entscheidender Faktor für den
langfristigen Erfolg und die Sicherheit jedes Unternehmens.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Schutz ihrer
Mitarbeiter sicherzustellen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken
zu minimieren. Wir unterstützen Sie umfassend bei der
Einhaltung dieser Anforderungen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Beratung gemäß § 6
des Arbeitssicherheitsgesetzes, Betriebsbesichtigungen zur
Erkennung und Beseitigung von Gefährdungspotenzialen, sowie die
Korrespondenz mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Zudem
begleiten wir Sie in Arbeitsschutzausschusssitzungen und
übernehmen die Dokumentenerstellung, wie etwa
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und andere
Checklisten.
Gerne beraten wir Sie individuell und stellen sicher, dass Ihr
Unternehmen die notwendigen Maßnahmen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz erfüllt.